gGmbH Aus- und Weiterbildungseinrichtung für klinische Verhaltenstherapie
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Die Ausbildung wird in zwei Abschnitten durchgeführt:
Der erste Abschnitt der Ausbildung endet mit dem institutsinternen Kolloquium.
Der zweite Abschnitt wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.
Nach einer ersten Qualifizierungsphase, die mindestens 200 Stunden theoretische Ausbildung, mindestens 40 Stunden Selbsterfahrung, den Beginn der praktischen Tätigkeit und die Aufnahme sowie Dokumentation einer ersten supervidierten Behandlung umfasst, kann dieser Ausbildungsabschnitt mit einem Kolloquium abgeschlossen werden.
Das Kolloquium findet institutsintern statt und wird von 2 Dozenten und/oder Supervisoren der AWKV durchgeführt.
Der erfolgreiche Abschluss des Kolloquiums ermöglicht die Teilnahme an der ambulanten Krankenbehandlung im Rahmen der Ermächtigung der AWKV.
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung vor dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen. Sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Das Landesprüfungsamt bietet jährlich einen Prüfungstermin im Frühjahr (i.d.R. März) und einen im Herbst (i.d.R. August) an.
Die mündliche Prüfung findet i.d.R. etwa 4 Wochen später in den jeweiligen Ausbildungsinstituten statt.
Die schriftliche Prüfung dauert gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 120 Minuten.
Die mündliche Prüfung wird fallbezogen durchgeführt und besteht aus zwei Abschnitten:
Der erste Abschnitt findet als Einzelprüfung statt und dauert 30 Minuten, der zweite Abschnitt wird als Gruppenprüfung mit max. 4 Teilnehmern durchgeführt und dauert pro Teilnehmer weitere 30 Minuten (max. 120 Minuten insg.).
Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfung ist Voraussetzung für den Antrag auf Erteilung einer Approbation durch das Hessische Landesprüfungsamt für Heilberufe. Eine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung muss gesondert beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beantragt werden.
Nach Abschluss der Ausbildung stellt die AWKV – entsprechend der Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – eine Ausbildungsbescheinigung aus, die bei der Meldung zur staatlichen Abschlussprüfung beim Landesprüfungsamt vorzulegen ist.