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Nächster Ausbildungsbeginn KJP im April 2024 (freie Plätze), PP im Januar 2025

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PP-Ausbildungsgruppe 2024 vollständig belegt, Bewerbung für Oktober 2025 möglich

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Nächster Ausbildungsbeginn KJP-Ausbildung im September 2024

← Therapie bei der AWKV

Informationen für Zuweisende

In den psychotherapeutischen Ausbildungsambulanzen der AWKV (Kassel, Marburg, Friedrichsdorf bei Frankfurt, Offenbach) werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene behandelt.

Wie ist das Aufnahmeverfahren in den AWKV-Ambulanzen?

Überwiesene Patient*innen melden sich selbst telefonisch oder persönlich in der jeweiligen AWKV-Ambulanz in Kassel, Marburg, Friedrichsdorf oder Offenbach an. Nach Erfassung der notwendigen Daten wird ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei der Ambulanzleitung vereinbart. Dabei wird der Behandlungsanlass erfasst und entschieden, ob eine ambulante Psychotherapie in der AWKV sinnvoll und möglich ist oder ob ein andere Behandlung oder Unterstützung passender ist.

Wenn eine Therapie in der AWKV möglich ist, erfolgt danach die interne Vermittlung an eine*n geeigneten Ausbildungstherapeut*in. Diese*r nimmt dann zeitnah Kontakt zum*r Patient*in auf und vereinbart einen Termin für eine erste Sitzung.

Das weitere Prozedere entspricht dem jeder niedergelassenen Psychotherapiepraxis. Es erfolgen bis zu 6 Sitzungen (2 psychotherapeutische Sprechstunden und 4 probatorische Sitzungen) bei Erwachsenen und bis zu 8 bei Kindern und Jugendlichen. Innerhalb dieser Sitzungen entscheiden der*die Therapeut*in und der*die Patient*in darüber, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll und gewünscht ist. Im nächsten Schritt wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse des*der Patient*in gestellt. Nach Bewilligung der Therapiestunden durch die Krankenkasse, kann im bewilligten Stundenrahmen die Therapie durchgeführt werden.

Ist in der AWKV keine Psychotherapie möglich, erhält der*die Patient*in weiterführende Informationen, z. B. an welche anderen geeigneten Institutionen er*sie sich wenden kann.

Wie viele Behandlungsplätze gibt es und wie ist die Wartesituation?

Grundsätzlich bemühen wir uns, die Wartezeiten möglichst kurz zu halten und so schnell wie möglich eine Vermittlung vorzunehmen. In unseren psychotherapeutischen Ambulanzen steht allerdings nur eine begrenzte Anzahl von Behandlungsplätzen zur Verfügung. Gleichzeitig gibt es eine sehr hohe Nachfrage. Daher müssen sich Patient*innen erfahrungsgemäß auf Wartezeiten einstellen, bis die psychotherapeutische Sprechstunde bei der Ambulanzleitung erfolgen kann. Nach der Sprechstunde kann es zu einer weiteren Wartezeit für die Vermittlung an eine*n Therapeut*in kommen. Diese hängt sowohl von den zeitlichen Möglichkeiten der Patient*innen für Terminvereinbarungen als auch von den aktuell verfügbaren Behandlungsplätzen ab. Informationen über die voraussichtlichen Wartezeiten können in der Ambulanz erfragt werden.

Was ist das Behandlungsspektrum der AWKV-Ambulanzen?

Das psychotherapeutische Behandlungsangebot der Ambulanzen richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter psychischen Problemen und Störungen leiden. Unsere Schwerpunkte sind die Behandlung von

  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • Psychosomatischen Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Körperlichen Erkrankungen mit psychischen Begleit- und Folgeerscheinungen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Hyperkinetischen Störungen
  • Emotionale Störungen im Kindes- und Jugendalter

Was zeichnet die Behandlung bei der AWKV aus?

In den AWKV-Ambulanzen werden ausschließlich Verhaltenstherapien durchgeführt. Dabei ist es der AWKV ein wichtiges Anliegen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in die Psychotherapie einfließen zu lassen. Daher werden die Therapien entsprechend des neuesten Standes der Forschung weiterentwickelt und einer fortlaufenden Supervision und Qualitätssicherung unterzogen. Bei allen Psychotherapien wird daher u.a. eine umfangreiche Testdiagnostik zu Beginn und zum Ende der Therapien vorgenommen. Die Psychotherapiesitzungen finden i.d.R. als wöchentliche Einzelbehandlungen von 50-minütiger Dauer statt. In Abhängigkeit von der Problemstellung können auch intensivere Interventionen (wie bspw. Konfrontationsbehandlungen) mit mehreren Sitzungen pro Woche durchgeführt werden.

Welche Anliegen können nicht in den AWKV-Ambulanzen behandelt werden?

In den psychotherapeutischen Ambulanzen werden, wie in jeder niedergelassenen psychotherapeutischen Praxis, psychische Störungen aus dem Kapitel F der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10 Kapitel V (F)) behandelt.

Eine Behandlung in der AWKV kann nicht aufgenommen werden, wenn keine sog. F-Diagnose, d.h. keine psychische Störung von Krankheitswert vorliegt, ausschließlich ein Beratungsanliegen besteht oder lediglich gutachterliche Fragestellungen ausstehen (z.B. bei Berentungsanliegen oder bei laufenden Gerichtsverfahren).

Nicht behandelt werden außerdem:

  • Patient*innen mit akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung
  • Betroffene mit Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • Hirnorganisch beeinträchtigte oder akut psychotische Patient*innen
  • Patient*innen, die ausschließlich aufgrund gerichtlicher Auflage in die Therapie kommen

Besonderheiten der AWKV-Ambulanzen

Die AWKV-Ambulanzen sind einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für psychologische und ärztliche Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen angegliedert. Die Therapien werden im Rahmen der fortgeschrittenen Aus- bzw. Weiterbildung durchgeführt. Die bei uns tätigen Therapeut*innen arbeiten auch in stationären psychiatrischen oder psychotherapeutischen Einrichtungen wie z.B. Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie oder psychosomatischen Rehabilitationseinrichtungen. Aufgrund des Ausbildungsstatus' der Therapeut*innen erfolgen alle Psychotherapien entsprechend der gesetzlichen Vorgaben unter kontinuierlicher Supervision, welche die Fachaufsicht und Qualitätssicherung gewährleistet.

Es ist der AWKV ein wichtiges Anliegen, dass die Therapien in enger Kooperation mit den Zuweisenden erfolgen. Sofern das Einverständnis der Patient*innen vorliegt, wird die Kooperation zu den ärztlichen Mitbehandler*innen besonders dann intensiviert, wenn somatische Beschwerden bei dem*r Patient*in vorliegen, die Notwendigkeit einer psychopharmakologische Behandlung überprüft werden soll oder bereits eine begleitende medikamentöse Behandlung besteht.

Die AWKV-Ambulanzen sind QEP© (Qualität und Entwicklung in Praxen) zertifiziert. QEP© ist ein von den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkanntes Qualitätsmanagement-System, nach dem auch niedergelassene psychotherapeutische und ärztliche Praxen zertifiziert werden.

So erreichen Sie uns

Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ambulanzen in Kassel, Marburg, Friedrichsdorf oder Offenbach.
Um telefonische Terminabsprache wird gebeten.

AWKV-Ambulanz Kassel

Friedrich-Ebert-Str. 110
34119 Kassel

0561 920 191 0
Sprechzeiten und Anfahrt →

AWKV-Ambulanz Marburg

Heinrich-Heine-Str. 44
35039 Marburg/Lahn

06421 389 382 0
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AWKV-Ambulanz Friedrichsdorf

Am Houiller Platz 4, Eingang A
61381 Friedrichsdorf

06172 997 994-0
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AWKV-Ambulanz Offenbach
(nur für Kinder und Jugendliche)

Berliner Str. 219
63067 Offenbach

069 209 75 66-0
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