Kassel →

PP-Ausbildung Januar 2026, KJP April 2026, PP und KJP Frühjahr/Sommer 2027

Marburg →

Ausbildungsbeginn PP Oktober 2026 und Frühjahr/Sommer 2027

Friedrichsdorf →

Ausbildungsbeginn PP Oktober 2026 und Frühjahr/Sommer 2027

Offenbach →

Ausbildungsbeginn KJP April 2026 und Frühjahr/Sommer 2027

Flexible Finanzierung

Die AWKV bietet verschiedene Finanzierungsmodelle für die Ausbildung an, die im Verlauf jederzeit angepasst werden können.

Direktzahlungsmodell:

Beim Direktzahlungsmodell werden in den ersten drei Ausbildungsjahren pro Monat 350,00 € gezahlt. Nach dem Kolloquium und der Aufnahme der praktischen Ausbildung in der AWKV-Ambulanz werden die Ambulanzeinnahmen am Ende jedes Quartals ausbezahlt (47,00 € pro Therapiestunde). Die möglichen Einnahmen können der Tabelle entnommen werden.

Refinanzierungsmodell:

Beim Refinanzierungsmodell werden während der gesamten Ausbildung lediglich 78 € Semestergebühr pro Halbjahr fällig. Die weiteren Ausbildungsgebühren für Theorie und Selbsterfahrung werden ohne Zinsen oder Gebühren bis zur Zwischenprüfung (Kolloquium) von der AWKV vorfinanziert. Nach dem Kolloquium werden die noch ausstehenden Ausbildungsgebühren aus den Ambulanzeinnahmen zurückgezahlt. Die Supervisionsgebühren werden ab Aufnahme der praktischen Ausbildung direkt an die Supervisor*innen gezahlt.

 Kosten und Finanzierung der PP-Ausbildung
→ Kosten und Finanzierung der KJP-Ausbildung

22.093 €
Kosten der
Ausbildung
18.800 €
Einnahmen:
400 Std. Therapie
28.200 €
Einnahmen:
600 Std. Therapie
37.600 €
Einnahmen:
800 Std. Therapie

Mögliche Sondervereinbarungen:

Übernahme von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber: 
Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungsgebühren übernimmt, kann eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Vertrag geschlossen werden. Die AWKV stellt dem Arbeitgeber den vereinbarten Ausbildungszuschuss dann direkt in Rechnung.