Wie in den Vorjahren auch, haben wir uns im Jahr 2025 intensiv mit dem Einstieg in die neue Weiterbildung und der damit einhergehenden Übergangszeit mit der bestehenden Ausbildung beschäftigt. Dies ist ein zentrales Thema in unseren Leitungssitzungen, und in unserer Zukunftswerkstatt nehmen wir uns gesondert Zeit, um uns intensiver damit zu befassen. Bedauerlicherweise gibt es keine Neuerungen bezüglich der Finanzierung und auch in den Vorgaben der Weiterbildungsordnung sind noch einige Fragen offen, unter anderem wie die einzelnen Weiterbildungsabschnitte (ambulant, stationär und Institutionell) aufeinander abgestimmt werden. Dennoch bereiten wir uns soweit vor, wie es nach dem jetzigen Kenntnisstand möglich ist, um für unseren ambulanten Teil „in den Startlöchern“ zu stehen.

Die Übergangszeit ist dabei besonders relevant, da momentan weiterhin Ausbildungsgruppen nach dem bisherigen System an allen AWKV-Standorten starten. In unserer momentanen Planung gehen wir davon aus, dass es 2026 und 2027 noch die Möglichkeit geben wird, die bestehende Ausbildung zu beginnen. Hierbei ist es besonders wichtig – neben der fachlichen und persönlichen Eignung – die Zugangsvoraussetzungen der Bewerber*innen genau zu prüfen. Zudem wird es für alle Ausbildungsteilnehmenden essentiell sein, von Anfang an auf einen zügigen Ausbildungsverlauf zu achten, um ein erfolgreiches Absolvieren aller Ausbildungsbausteine bis zum Ende der Übergangszeit 2032 sicherzustellen. Somit gehen wir für die nächsten Jahre von Parallelstrukturen zwischen der bisherigen Ausbildung und der künftigen Weiterbildung aus. Da es weiterhin noch viele „Fragezeichen“ zur Umsetzung der Weiterbildung gibt und zunächst wenige Plätze zur Verfügung stehen werden, ist es für alle, die noch in die Übergangsregelungen fallen, sinnvoll, in die bisherige Ausbildung einzusteigen.
Damit die formale Grundlage für den Einstieg der AWKV in das Weiterbildungssystem geschaffen wird, haben wir die Beantragung bei der Psychotherapeutenkammer Hessen in diesem Jahr auf den Weg gebracht und sind mit der Kammer im Austausch, um noch offene Punkte und Fragen zu klären. Das Antragsverfahren ist im Falle der AWKV relativ umfangreich, da es vier Standorte sind, deren personelle und räumliche Kapazitäten dargelegt werden müssen. Zudem wurden konzeptuell das Gebiet „Verhaltenstherapie für Erwachsene“ und das Gebiet „Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche“ abgebildet. Hierfür war und ist intensive inhaltliche und organisatorische Vorarbeit notwendig, und im Antragsverfahren sind auf den Ebenen der Weiterbildungsermächtigten, Selbsterfahrungsleiter*innen und Supervisor*innen zahlreiche Personen beteiligt, bei denen wir uns an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken möchten! Sobald die formalen Voraussetzungen für die neue Weiterbildung bestehen, wird dann parallel zur noch laufenden Ausbildung das Weiterbildungssystem beginnen. In der Vorbereitung darauf geht es u.a. um eine optimale Koordination von Räumen und Behandlungsterminen, eine sehr gute Auswahl von Weiterbildungsteilnehmer*innen sowie die Etablierung von Gruppentherapien, die ein obligatorischer Teil der Weiterbildung sein werden. Dafür ergeben sich an unseren vier Standorten und mit den zahlreichen Kooperationspartnern viele Synergie- und Vernetzungsmöglichkeiten für den Einstieg in die Weiterbildung.
Bei allen Herausforderungen dieses Übergangs sind wir als AWKV gut „auf dem Weg“ in Richtung Weiterbildung, und wir sind dankbar, die nächsten Schritte gemeinsam mit unserem engagierten und kreativen Team und im Austausch mit unseren Kooperationspartnern, anderen Instituten und Verbänden gehen zu können!
Dipl.-Psych. Dr. Martin Wiesjahn und Dipl.-Psych. Luisa Wilhelm