Kooperationseinrichtungen
Die AWKV kooperiert mit zahlreichen psychiatrischen klinischen Einrichtungen, psychosomatischen Kliniken und psychotherapeutischen Praxen zur Sicherstellung der praktischen Tätigkeit (I und II) nach § 2 Absatz 2 und 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV/KJPsychTh-APrV). Eine vertraglich vereinbarte Kooperation zwischen AWKV und Klinik/Praxis ist Voraussetzung für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung.
Die nachfolgende Aufstellung der Kooperationseinrichtungen (alphabetisch oder nach PLZ sortiert) führt auf, welche praktische Tätigkeit in welchem Umfang in der jeweiligen Einrichtung absolviert werden kann und ob es zeitliche Befristungen für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit in diesen Einrichtungen gibt. Da die Aufstellung nicht tagesaktuell ist, muss das Vorliegen eines aktuellen Vertrages vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit mit der Ausbildungsstättenleitung geklärt werden.