Abschluss und Zeugnisse
Die PP-Ausbildung wird in zwei Abschnitten durchgeführt:
- Der erste Abschnitt der Ausbildung endet mit dem institutsinternen Kolloquium.
- Der zweite Abschnitt wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen.
Kolloquium
Nach einer ersten Qualifizierungsphase, die mindestens 200 Stunden theoretischer Ausbildung, mindestens 40 Stunden Selbsterfahrung, den Beginn der Praktischen Tätigkeit und die Aufnahme sowie Dokumentation einer ersten supervidierten Behandlung umfasst, kann dieser Ausbildungsabschnitt mit einem Kolloquium abgeschlossen werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Kolloquiums beginnt die Praktische Ausbildung in den AWKV-Ambulanzen.
Staatliche Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung vor dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLfGP). Sie umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Das HLfGP bietet jährlich einen Prüfungstermin im Frühjahr (i.d.R. März) und einen im Herbst (i.d.R. August) an. Die schriftliche Prüfung dauert gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung 120 Minuten. Die mündliche Prüfung findet i.d.R. etwa vier Wochen später in den jeweiligen Ausbildungsinstituten statt. Sie wird fallbezogen durchgeführt und besteht aus einer Einzel- und einer Gruppenprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung kann die Erteilung der Approbation beim HLfGP beantragt werden. Die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung muss gesondert beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beantragt werden.
Zeugnisse
Nach Abschluss der Ausbildung stellt die AWKV – entsprechend der Anlage 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – eine Ausbildungsbescheinigung aus, die bei der Meldung zur staatlichen Abschlussprüfung beim Landesprüfungsamt vorzulegen ist.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- Vorlage der Geburtsurkunde
- Vorlage der Heirats- oder Namensänderungsurkunde
- Nachweis des Hochschulabschlusses im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt
- Nachweis von mindestens 600 Stunden praxisorientierter Theorie
- Nachweis von 120 Stunden verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung
- Nachweis von mindestens 12 Monaten mit mindestens 1200 Stunden praktischer Tätigkeit in einer zur Weiterbildung in Psychiatrie ermächtigten psychiatrischen Einrichtung und von mindestens 6 Monaten mit 600 Stunden in einer anerkannten Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeutischen Versorgung
- Dokumentation von mind. 600 Stunden Behandlung bei mindestens 6 Patient*innen. Zwei Dokumentationen sind in der Ausbildungsstätte als Prüfungsfälle anzuerkennen.
- Nachweis von mindestens 150 Stunden Supervision bei mindestens drei Supervisor*innen; davon mindestens 50 Stunden in Einzelsupervision und mindestens 50 Std. in Gruppensupervision.
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