Zusatzqualifikationen
Im Rahmen der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in oder zum*r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ist es möglich, neben dem Fachkundenachweis für verhaltenstherapeutische Einzeltherapie mit Erwachsenen bzw. Kindern und Jugendlichen weitere Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese Zusatzqualifikationen, die in der Psychotherapie-Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschrieben werden, ermöglichen es nach dem Erwerb der Approbation, weitere psychotherapeutische Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, sofern eine Kassenzulassung erteilt wurde.