Zusatzqualifikation „Gruppenpsychotherapie“
Im Rahmen der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in und zum*r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ist es bei der AWKV möglich, die Zusatzqualifikation „Gruppen-Psychotherapie“ zu erwerben, die es nach erfolgreicher Approbationsprüfung ermöglicht, auch Gruppenpsychotherapien über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Für die von der Kassenärztlichen Vereinigung geforderten 24 Doppelstunden Theorie können Seminare aus dem regulären Curriculum der PP-Ausbildung angerechnet werden. Die geforderten 40 Doppelstunden der „verfahrensspezifischen Selbsterfahrung in der Gruppe“ sind ebenfalls mit der Teilnahme an der Selbsterfahrung im Rahmen der PP-Ausbildung erfüllt.
Darüber hinaus müssen 60 Doppelstunden verhaltenstherapeutisch orientierter Gruppentherapie (d.h. 120 Std. à 50min.) mit mindestens 30 Stunden Supervision von einem*r AWKV-anerkannten Supervisor*in durchgeführt werden.
Die 120 Stunden Gruppentherapie können in der PP-Ausbildung im Rahmen der für die praktische Ausbildung anrechenbaren 200 externen Stunden der praktischen Ausbildung in einer Kooperationsklinik der AWKV absolviert werden, sofern die dafür erforderliche Supervision sichergestellt werden kann.
In der KJP-Ausbildung können die 120 Stunden Gruppentherapie im Rahmen der praktischen Tätigkeit in einer Kooperationsklinik oder Kooperationspraxis absolviert werden, sofern die Supervision sichergestellt ist.