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Nächster Ausbildungsbeginn PP im Januar 2026, KJP im April 2025 und 2026

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Nächster Ausbildungsbeginn PP im Oktober 2025

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Nächster Ausbildungsbeginn PP im Oktober 2025

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Nächster Ausbildungsbeginn KJP-Ausbildung im September 2025

Zusatzqualifikation KJP

Während der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in ist es bei der AWKV Marburg, Kassel und Friedrichsdorf möglich, an einem Zusatzcurriculum teilzunehmen, um auch die Fachkunde für Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen zu erwerben. Ein Teil der geforderten Behandlungsstunden mit Kindern und Jugendlichen kann für die PP-Ausbildung angerechnet werden.

Inhalte der Zusatzqualifikation

Praxisorientierte Theorie

200 Std.

Seminare zur Vermittlung von Kenntnissen über Entwicklungspsychologie, Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen sowie Vermittlung von Kompetenzen für die Behandlung von Störungen des Kindes- und Jugendalters (z.B. ADHS, Enuresis/Enkopresis, Autismusspektrumstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, emotionale Störungen des Kindes- und Jugendalters)

Praktische Weiterbildung

200 Std.

Durchführung und regelgerechter Abschluss von mindestens drei Therapien (darunter mind. eine LZT mit 60 Std. und zwei KZT mit mind. 24 Std.) mit Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Stufen des Kindes- und Jugendalters unter Einbeziehung der Bezugspersonen mit mindestens 200 Behandlungsstunden unter Supervision. Von den drei Behandlungsfällen müssen mindestens 2 Kinder unter 12 Jahren sein. Alle weiteren Behandlungsfälle müssen bei Therapiebeginn unter 18 Jahren alt sein.

Supervision

50 Std.

Es sind mindestens 50 Supervisionseinheiten zu absolvieren, von denen mindestens 15 Einheiten als Einzelsupervision durchzuführen sind. Die Supervisionseinheiten sind bei KJP-Supervisor*innen der AWKV abzuleisten und auf die Behandlungssitzungen regelmäßig zu verteilen. Bei einem*r Supervisor*in sollen mindestens 20 Einheiten Supervision absolviert werden. Bei Gruppensupervisionen darf die Gruppe aus maximal vier Teilnehmer*innen bestehen.

Nach Erteilung der Approbation und Zulassung als Psychologische*r Psychotherapeut*in können Sie bei der KV einen Antrag auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie stellen. Wenn Sie sich als Erwachsenentherapeut*in mit eigener Praxis niederlassen, könnten Sie dann auch Kinder und Jugendliche in Ihrer Praxis behandeln. Sie qualifizieren sich aber z.B. auch für eine Tätigkeit in einer Klinik, da psychisch kranke Erwachsene auch oft Kinder mit psychischen Auffälligkeiten haben und psychisch kranke Kinder oft problematische Beziehungsmuster mit psychisch belasteten Eltern oder/und anderen Bezugspersonen aufweisen.

Kosten

  • Für Ausbildungsteilnehmer*innen der AWKV betragen die Kosten pro Unterrichtseinheit Theorie 15,00 €, für Gasthörer*innen 18,00 €.
  • Semestergebühren von 78 €/Halbjahr.
  • Die Kosten für die Supervision sind mit den Supervisor*innen zu vereinbaren. Laut Empfehlung der AWKV liegen diese bei 110 € für eine Einheit Einzelsupervision und bei 34 € bis 39 € (je nach Gruppengröße, bei max. vier Teilnehmer*innen) für eine Einheit Gruppensupervision pro Teilnehmer*in.

Ansprechpartnerinnen

Kassel
Dipl.-Psych. Anna-Lena Mejri

Dipl.-Psych. Anna-Lena Mejri
Psych. Psychotherapeutin
0561 816 438 12
kjpak-ks@awkv.de

Marburg
Dipl.-Psych. Dr.  Sigrid Kühl

Dipl.-Psych. Dr. Sigrid Kühl
Psych. Psychotherapeutin
06421 389 382 0
kjpamb-mr@awkv.de

Friedrichsdorf
Magister Monika Stütz

Magister Monika Stütz
Psych. Psychotherapeutin
06172 997 994 0
m.stuetz@awkv.de