Bausteine der KJP-Ausbildung
zur Erlangung der Approbation zum*r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung § 1 Abs. 3 (KJPsychTh-APrV):
Theoretische Ausbildung
600 Std.
Praxisorientierte Seminare mit Übungen zur Vermittlung von Kompetenzen für die Behandlung verschiedener Störungen (z.B. Affektive Störungen, Störungen des Sozial-verhaltens, hyperkientische Störungen, Zwangs- und Ticstörungen etc.)
Die theoretische Ausbildung umfasst 600 Std. und wird in einem dreijährigen Curriculum angeboten. Die praxisorientierten Seminare finden in festen Gruppen (ca. 12 Teilnehmer*innen) meistens am Wochenende statt.
Von den 600 praxisorientierten Unterrichtseinheiten befassen sich ca. 200 Stunden Grundlagen der Psychotherapie, die weiteren 400 Stunden sind eine Vertiefung in klinischer Verhaltenstherapie, die den Umgang mit spezifischen Störungsbildern vermittelt. Im Wesentlichen werden folgende Themen behandelt:
- Allgemeine und spezielle Grundlagen der Psychotherapie / Schwerpunkt klinische Verhaltenstherapie
- Methoden des diagnostischen Vorgehens
- Therapieplanung und Fallkonzeptualisierung
- Zielorientierte Gesprächsführung und Motivationsstrategien
- Beziehungsfördernde therapeutische Interventionen
- Spezielle Interventionen im psychotherapeutischen Umgang mit bestimmten Störungsbildern (Affektive Störungen, Tics und Zwänge, Essstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, Hyperkinetische Störungen, Entwicklungsstörungen, Funktionelle Störungen u.a.)
- Spezielle Fertigkeiten im Mehrpersonen Setting (Gruppentherapie, familien- und familientherapeutische Ansätze, u.a.)
- interdisziplinäre Kooperationsformen
Die theoretische Ausbildung wird in einem didaktisch hilfreichen und aufeinander aufbauenden Curriculum im Rahmen eines festen Ausbildungsprogramms vermittelt. Die Inhalte spiegeln den theoretischen und aktuellen wissenschaftlichen Stand wider; der Schwerpunkt der Seminare liegt jedoch in der Vermittlung therapeutisch sinnvollen Handelns. Praktische Rollenspiele in Kleingruppen, Videomaterial oder Live-Exploration sollen die Psychotherapien in der Praxis deutlich veranschaulichen.
Ein Ausbildungsjahr besteht aus zwei Semestern (Januar bis Juni und Juli bis Dezember; in den hessischen Schulferien finden keine Veranstaltungen statt).
Selbsterfahrung
120 Std.
Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das psychotherapeutische Handeln und Erleben auf verhaltenstherapeutischer Grundlage
Bei der Entwicklung einer empathischen und gleichzeitig professionellen und effektiven therapeutischen Haltung wird der Selbsterfahrung eine besondere Bedeutung in der Ausbildung der AWKV beigemessen. Im Umfang von mind. 120 Stunden werden persönliche Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln reflektiert und ggf. modifiziert. In der Selbsterfahrung ist uns eine wertschätzende Haltung und eine Arbeit auf Augenhöhe besonders wichtig. Die Selbsterfahrung in der Ausbildung ist von einer Therapie im engeren Sinne abzugrenzen.
Die Selbsterfahrung findet i.d.R. in 20-stündigen Veranstaltungen (in der Regel freitags + samstags) statt, verteilt über 3 Jahre. Auf Wunsch der Teilnehmer*innen können diese Selbsterfahrungseinheiten oder Teile davon auch in externen Seminar- oder Tagungsräumen (mit Übernachtungsmöglichkeiten) stattfinden.
Die Selbsterfahrungsgruppen werden von ausgewählten Selbsterfahrungsleiter*innen der AWKV durchgeführt, die über langjährige Erfahrung in der Tätigkeit als Dozent*in und Supervisor*in verfügen.
Praktische Tätigkeit (I+II)
1800 Std.
PT I: Mind. 12 Monate in einer hierfür anerkannten klinisch psychiatrischen Einrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie. 6 Monate (600 Std.) davon können auch in einer ambulanten klinisch psychiatrischen Einrichtung oder Praxis mit Weiterbildungsermächtigung absolviert werden
PT II: Mind. 6 Monate in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Die AWKV kooperiert mit zahlreichen psychiatrischen klinischen Einrichtungen, psychosomatischen Kliniken und psychotherapeutischen Praxen zur Sicherstellung der praktischen Tätigkeit (I und II) nach § 2 Absatz 2 und 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV). Eine vertraglich vereinbarte Kooperation zwischen AWKV und Klinik/Praxis ist Voraussetzung für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung.
Praktische Ausbildung
600 Std.
Durchführung von 600 Behandlungsstunden in den AWKV-Ambulanzen unter supervisorischer Anleitung zum Erwerb von psychotherapeutischen Kenntnissen und praktischen Kompetenzen in der Behandlung verschiedener psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
Die praktische Ausbildung beginnt nach dem Kolloquium und umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden. Dabei führen die Ausbildungsteilnehmer*innen Psychotherapien in den Ambulanzen der AWKV unter regelmäßiger Supervision durch.
Spätestens nach jeder 4. Therapiestunde muss eine Supervisionssitzung folgen. Zur Veranschaulichung des Therapiegeschehens in der Supervision sind die Psychotherapien per Video aufzunehmen; in jedem Therapieraum stehen hierfür die technischen Voraussetzungen (Kamera und Monitor) zur Verfügung.
Die im Rahmen der praktischen Ausbildung bei der AWKV durchgeführten Psychotherapien werden im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens von den allgemeinen gesetzlichen Krankenkassen vergütet. Die Ausbildungstherapeut*innen erhalten für ihre Ambulanztätigkeit ein Honorar.
Supervision
150 Std.
Fachliche Anleitung bei der Durchführung von Psychotherapien, Besprechung von Fragen zu den Behandlungsfällen, Unterstützung über den gesamten Behandlungsprozess (von der Antragsstellung bis zur Beendigung der Behandlung)
Die Supervision ist ein kooperativer Prozess auf Augenhöhe, der die Therapeut*innen im gesamten Behandlungsverlauf unterstützen soll. Die Therapeut*innen sollen individuell in Bezug auf die Beziehungsgestaltung, die Diagnostik, die Behandlungsplanung und die Umsetzung der Interventionen begleitet werden. Mögliche Anpassungen im therapeutischen Vorgehen sowie die Evaluation der Behandlungselemente sollen besprochen werden.
Alle psychotherapeutischen Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung (mind. 600 Stunden) unterliegen der Supervision als Fachaufsicht in Relation 4 Behandlungsstunden : 1 Supervisionsstunde. Mindestens 150 Stunden verhaltenstherapeutische Supervision müssen nachgewiesen werden, davon mindestens 50 Stunden in Einzelsupervision und mindestens 50 Std. in Gruppensupervision. Die Gruppensupervision darf aus maximal vier Teilnehmer*innen bestehen. Die mind. 600 (bis maximal 800 Behandlungsstunden) sind entsprechend der AWKV-Richtlinien in Absprache mit dem*r jeweiligen Supervisor*in zu dokumentieren.
Die 150 Supervisionsstunden müssen durch mindestens drei AWKV anerkannte Supervisor*innen erfolgen.
Alle Supervisor*innen der AWKV sind als Psychologische Psychotherapeut*innen bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen oder als ärztliche Psychotherapeut*innen approbiert. Sie sind überwiegend in der psychotherapeutischen Versorgung als Expert*innen in verschiedenen Bereichen tätig.
Selbststudium („Freie Spitze“)
930 Std.
Bearbeiten von Fachliteratur zur Vor- und Nachbereitung der theoretischen und praktischen Ausbildung, Teilnahme an Ambulanzsitzungen, Hospitation bei einem Indikationsgespräch
930 Stunden stehen zur Bearbeitung von Fachliteratur, zur Vor- und Nachbereitung der theoretischen und praktischen Ausbildung zur Verfügung. Zu diesem Ausbildungsbaustein gehören zudem die regelmäßig Teilnahme an den Ambulanzsitzungen, die jährlich Teilnahme an einer Verhaltenstherapie-Werkstatt sowie die Hospitation an einem Indikationsgespräch der Ambulanzleitung. Das Selbststudium ist von den Ausbildungsteilnehmer*innen selbst zu verantworten.
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Unser Team in Kassel und Offenbach hilft Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!
Kassel
Telefon: 0561 920 191 0
E-Mail: kassel@awkv.de
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E-Mail: offenbach@awkv.de