Im Rahmen der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in oder zum*r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ist es möglich, neben dem Fachkundenachweis für verhaltenstherapeutische Einzeltherapie mit Erwachsenen bzw. Kindern und Jugendlichen weitere Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese Zusatzqualifikationen, die in der Psychotherapie-Vereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beschrieben werden, ermöglichen es nach dem Erwerb der Approbation, weitere psychotherapeutische Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, sofern eine Kassenzulassung erteilt wurde.
Therapie bei der AWKV
In den Ausbildungsambulanzen der AWKV bieten wir Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.