Kassel →

PP-Ausbildung Januar 2026, KJP April 2026, PP und KJP Frühjahr/Sommer 2027

Marburg →

Ausbildungsbeginn PP Oktober 2026 und Frühjahr/Sommer 2027

Friedrichsdorf →

Ausbildungsbeginn PP Oktober 2026 und Frühjahr/Sommer 2027

Offenbach →

Ausbildungsbeginn KJP April 2026 und Frühjahr/Sommer 2027

Fragen zur Bewerbung

Alle vier Ausbildungsstandorte bieten regelmäßig „Tage der offenen Tür“ an, die i.d.R. online stattfinden. Die genauen Termine finden Sie unter Aktuelles.

Bitte bewerben Sie sich über das Online-Formular zunächst an dem von Ihnen bevorzugten Standort. Anpassungen sind auch während des Bewerbungsprozesses noch möglich.

Die PP-Ausbildung wird in Kassel, Marburg und Friedrichsdorf angeboten. Weitere Infos finden Sie unter PP-Ausbildung.

Die KJP-Ausbildung wird in Kassel und Offenbach angeboten. Weitere Infos finden Sie unter KJP-Ausbildung. Die Zusatzqualifikation KJP kann in Kassel, Marburg und Friedrichsdorf absolviert werden. Weitere Infos finden Sie unter Zusatzqualifikation KJP.

Startzeitpunkte der PP-Ausbildung sind folgende:

  • Kassel: im Januar 2026 und Frühjahr/Sommer 2027
  • Marburg: im Oktober 2026 und Frühjahr/Sommer 2027
  • Friedrichsdorf: im Oktober 2026 und Frühjahr/Sommer 2027

Startzeitpunkte der KJP-Ausbildung sind folgende:

  • Offenbach: im April 2026 und Frühjahr/Sommer 2027
  • Kassel: im April 2026 und Frühjahr/Sommer 2027

Bewerbungen für die Ausbildung werden fortlaufend entgegen genommen. Für die aktuellen Fristen kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Standorte.

Eine Bewerbung ist auch vor dem Abschluss des Masterstudiums möglich. Um den Einstieg in die Ausbildung planen zu können, ist ein konkreter Zeitplan für den Studienabschluss sinnvoll und wichtig. Bitte reichen Sie dann Ihr Bachelorzeugnis und Ihre Bachelorurkunde sowie ein aktuelles Transcript of records Ihres Masterstudiums ein.

Informationen zu den PP-Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.



Informationen zu den KJP-Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

Die Anerkennung der Studienabschlüsse ist abhängig vom Landesprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Daher ist die Anerkennung von Studienabschlüssen von ausländischen Universitäten oder von privaten Hochschulen explizit für Hessen notwendig.

Landesprüfungsamt Hessen: www.hlfgp.hessen.de

Fragen zur Ausbildung

Einen Überblick über die Kooperationseinrichtungen finden Sie hier:

→ Liste der Kooperationseinrichtungen

Es ist möglich, die Praktische Tätigkeit bis zu 6 Monate vor Beginn der Theoretischen Ausbildung aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Studium vorher abgeschlossen und dass vor Aufnahme der praktischen Tätigkeit ein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde.

Die Theorie- und Selbsterfahrungseinheiten finden bei der AWKV in festen Gruppen als Wochenendveranstaltungen statt (ca. 15 Teilnehmer*innen in der PP-Ausbildung und ca. 12 Teilnehmer*innen in der KJP-Ausbildung).

Die Seminarzeiten der Ausbildungsstandorte sind folgende:

Kassel und Offenbach: Die Seminare finden in der Regel am Samstag (9:00 – 18:00 Uhr) statt, einige Seminare beginnen schon Freitagnachmittag und werden am Samstag fortgesetzt. Die 20-stündige Selbsterfahrung findet einmal pro Halbjahr am Freitag und Samstag jeweils ganztägig statt. Einmal pro Halbjahr wird ein Blockseminar über maximal 4 Tage (Mittwoch bis Samstag) angeboten. Insgesamt werden maximal 10 Arbeitstage pro Jahr für Seminare eingeplant, die in aller Regel von den Kooperationskliniken als Fortbildungsurlaub anerkannt werden.

Marburg: Der Großteil der Seminare findet am Freitag nachmittags und am Samstag ganztägig statt. Die Selbsterfahrungseinheiten und ein Teil der Seminare laufen zudem am Freitag ganztägig und am Samstag ganztägig. In Ausnahmefällen finden Veranstaltungen unter der Woche nachmittags statt.

Friedrichsdorf: Wochenendseminare finden am Freitag von 16:00-20:15 und am Samstag von 9:00-18:15 Uhr statt, Seminare unter der Woche finden mittwochs von 16:00 bis 20:15 statt.

In der PP-Ausbildung bestehen die Gruppen aus ca. 15 Teilnehmer*innen, in der KJP-Ausbildung aus ca. 12 Teilnehmer*innen.

Die Zwischenprüfung befasst sich mit der ersten Fallkonzeption in der AWKV-Ambulanz, bei der bereits 6 Behandlungssitzungen und drei Supervisionsstunden erfolgt sind.

Das Selbststudium, auch „freie Spitze“ genannt, umfasst 930 Stunden und liegt weitgehend in der Selbstverantwortung der Ausbildungsteilnehmer*innen. Diese stehen zur Bearbeitung von Fachliteratur, zur Vor- und Nachbereitung der theoretischen und praktischen Ausbildung und der Supervision zur Verfügung. Hierzu gehören auch die regelmäßige Teilnahme an den Ambulanzsitzungen (vier Mal jährlich für eine Stunde) sowie die Hospitation an einem Indikationsgespräch bei der Ambulanzleitung. In der KJP-Ausbildung gehört zudem die jährlich Teilnahme an einer Verhaltenstherapie-Werkstatt dazu.

→ Bausteine der PP-Ausbildung

→ Bausteine der KJP-Ausbildung

Der Fokus der Theorieausbildung liegt auf verhaltenstherapeutischen Konzepten und Interventionen, die praxisnah vermittelt und geübt werden sollen. Da sich die Verhaltenstherapie kontinuierlich weiterentwickelt und neue effektive Interventionen integriert, werden vor allem gegen Ende der Ausbildung auch Verfahren der sog. „Dritten Welle“ in unserem Ausbildungscurriculum vorgestellt.

Zu jedem Prüfungszeitpunkt (im Frühjahr und Herbst jedes Jahres) bietet die AWKV spezifische Seminare zur formalen/organisatorischen und zur inhaltlichen Vorbereitung auf die Abschlussprüfung an. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, eine mündliche Probeprüfung durchzuführen.

Fragen zu den Zusatzqualifikationen

In der AWKV starten regelmäßig (ca. alle 1,5 Jahre) Kurse für die Zusatzqualifikation KJP. Ein Einstieg in die Zusatzqualifikation ist flexibel während der PP-Ausbildung möglich. Es ist auch möglich, die Zusatzqualifikation nach dem Abschluss der PP-Ausbildung zu absolvieren.

In Marburg und Friedrichsdorf bietet die AWKV in der Regel alle zwei Jahre eine Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an. Die Seminare werden als Blockveranstaltungen mit je 3 Seminartagen (Freitag – Sonntag, 9:00 – 18:00 Uhr) am ersten oder letzten Ferienwochenende der hessischen Schulferien angeboten. Die Seminarwochenenden werden abwechselnd in der Ausbildungsstätte Marburg und der Ausbildungsstätte Friedrichsdorf durchgeführt.

In Kassel findet die Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei entsprechender Nachfrage in einer festen Gruppe statt und die 180 Stunden Theorie werden an 6 Wochenenden (jeweils freitags – samstags von 9:00 – 18:00 Uhr) zu Beginn oder zum Ende der hessischen Schulferien angeboten. Alternativ kann die Zusatzqualifikation auch im Rahmen der Ausbildung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*​innen absolviert werden. Die Seminare finden überwiegend am Samstag von 9:00 – 18:00 Uhr statt.

Die Zusatzqualifikation Gruppen-Psychotherapie kann bei der AWKV gemäß den Vorgaben der Psychotherapievereinbarung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erworben werden. Die dafür notwendigen 48 Theoriestunden und 80 verfahrensspezifischen Selbsterfahrungstunden werden im regulären Curriculum der Ausbildung angeboten. Damit am Ende der Ausbildung die Zusatzqualifikation Gruppen-Psychotherapie bescheinigt werden kann, müssen 120 Stunden verhaltenstherapeutischer Gruppentherapie (à 50min.) durchgeführt werden. Die Supervision muss bei einem*r von der AWKV anerkannten Supervisor*in mit mindestens 40 Stunden Supervision.

Die Zusatzqualifikation in Entspannungsverfahren erwerben Sie im Rahmen Ihres Theoriecurriculum in der Ausbildung.

→ Zusatzqualifikation Entspannungsverfahrenv

Fragen zur Finanzierung

Die AWKV bietet flexible Finanzierungsmodelle für die Ausbildung an. Beim Direktzahlungsmodell werden die Gesamtkosten der Ausbildung in den ersten drei Ausbildungsjahren in monatlichen Raten gezahlt. Beim Refinanzierungsmodell werden während der gesamten Ausbildung lediglich 78 € Semestergebühr pro Halbjahr fällig. Die weiteren Ausbildungsgebühren für Theorie und Selbsterfahrung werden aus den späteren Ambulanzeinnahmen zurückgezahlt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Sondervereinbarungen zu schließen, wenn bspw. der Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungsgebühren übernimmt.

Die finanzielle Situation der Teilnehmer*innen kann sich während der Ausbildungszeit verändern, daher ist auch ein Wechsel des Finanzierungsmodells möglich.

Eine Therapiestunde wird mit 47,00 € vergütet. Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie hier:

→ Kosten und Finanzierung PP-Ausbildung

→ Kosten und Finanzierung KJP-Ausbildung

Eine Einzelsupervisionseinheit (45 Min.) kostet i.d.R. 110 €, eine Einheit Gruppensupervision mit vier Teilnehmer*innen kostet i.d.R. 34 €. Weitere Informationen dazu hier:

→ Kosten und Finanzierung PP-Ausbildung

→ Kosten und Finanzierung KJP-Ausbildung