Die AWKV ist eine gemeinnützige GmbH, die keine Gewinne erzielen darf. Unsere Gebühren sind daher ausschließlich auf Kostendeckung ausgerichtet. Bei Unterzeichnung des Vertrages wird eine einmalige Vertragsabschlussgebühr fällig, die auf die letzten beiden Raten der Ausbildungsgebühren angerechnet werden.
Ausbildungskosten der AWKV im vollständigen Überblick
| Ausbildungskosten für Theorie und Selbsterfahrung bei dreijähriger Ausbildung: | 12.600 € |
| Kosten für Einzelsupervision (50 Einheiten à 110 €): (werden direkt an die Supervisor*innen gezahlt) | 5.500 € |
| Kosten für Gruppensupervision (100 Einheiten à 34 €): (werden direkt an die Supervisor*innen gezahlt) | 3.400 € |
| Semestergebühr bei dreijähriger Ausbildung (78 €/Halbjahr): | 468 € |
| Weitere gebührenfreie Leistungen der AWKV | |
| Fakultative Veranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung zum Ausbildungsende: | inklusive |
| Korrektur der 6 langen Falldokumentationen durch Ihre Supervisor*innen und Zweitsichter*innen (je 130 € pro Fall): | inklusive |
| Gesamtkosten der dreijährigen Ausbildung: | 21.968 € |
Einnahmen aus der praktischen Ausbildung in den AWKV-Ambulanzen:
| Einnahmen bei 600 Std. Therapie (verpflichtend): | 28.200 € |
| Einnahmen bei 800 Std. Therapie (maximal möglich): | 37.600 € |
Werden die laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geforderten 600 Therapiestunden in einer der AWKV-Ambulanzen durchgeführt, übersteigen die Einnahmen die Ausbildungskosten um 6.232 €. Bei der maximalen Anzahl von 800 Therapiestunden lässt sich ein Plus von 15.632 € erzielen.
Die aufgeführten Kosten und Einnahmen dienen als Beispielrechnung und basieren auf dem aktuellen Stand. Änderungen vorbehalten.
Finanzierungsmodelle der AWKV
Direktzahlungsmodell:
Beim Direktzahlungsmodell werden in den ersten drei Ausbildungsjahren pro Monat 350,00 € gezahlt. Nach dem Kolloquium und der Aufnahme der praktischen Ausbildung in der AWKV-Ambulanz werden die Ambulanzeinnahmen am Ende jedes Quartals an die Teilnehmer*innen ausbezahlt (47,00 € pro Therapiestunde). Die möglichen Einnahmen sind der Tabelle zu entnehmen.
Refinanzierungsmodell:
Beim Refinanzierungsmodell werden während der gesamten Ausbildung lediglich 78 € Semestergebühr pro Halbjahr fällig. Die weiteren Ausbildungsgebühren für Theorie und Selbsterfahrung werden ohne Zinsen oder Gebühren bis zur Zwischenprüfung (Kolloquium) von der AWKV vorfinanziert. Nach dem Kolloquium werden die noch ausstehenden Ausbildungsgebühren aus den Ambulanzeinnahmen zurückgezahlt. Die Supervisionsgebühren werden ab Aufnahme der praktischen Ausbildung von den Teilnehmer*innen direkt an die Supervisor*innen gezahlt. Das Refinanzierungsmodell kann auf Antrag in begründeten Fällen gewährt werden.
Mögliche Sondervereinbarungen:
Übernahme von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber:
Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungsgebühren übernimmt, kann eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Vertrag geschlossen werden. Die AWKV stellt dem Arbeitgeber den vereinbarten Ausbildungszuschuss dann direkt in Rechnung.
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Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!
Kassel
Telefon: 0561 920 191 0
E-Mail: kassel@awkv.de
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E-Mail: offenbach@awkv.de